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Privatflugzeuge
Mitglieder
unseres Vereins hatten schon in den 70-er Jahren Privatflugzeuge, als dieses
Thema noch für viele Vereine ein „rotes Tuch" war.
Den Konflikt Privatinteressen : Vereinsinteressen haben wir auf folgende Weise
gelöst: Halter von Privatflugzeugen verpflichten sich, alle Vereinsmitglieder
auf ihrem Flugzeug fliegen zu lassen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen (
Starts, Stunden, Überlandflugminimum ). Diese Voraussetzungen werden vom Halter
des Privatflugzeuges festgelegt. Im Gegenzug vergütet der Verein dem
Privathalter jede Flugminute mit dem Satz, den das betreffende Mitglied nach
dessen Arbeitsstundenzahl für seine Flüge an den Verein zu zahlen hat. Außerdem
können die Privathalter für Arbeiten an ihrem Flugzeug und Anhänger die
Werkstatträume und das Werkzeug des Vereins unentgeltlich nutzen.
Vereinsmitglieder, die an Privatflugzeugen arbeiten, erhalten dafür ebenso
Arbeitsstunden gutgeschrieben, als wenn sie an Vereinsflugzeugen arbeiten
würden. So ist für die Privathalter sichergestellt, dass sie eigentlich immer
Hilfe bei ihrer Arbeit an Flugzeug, Hänger, Instrumenten usw. finden und nicht
allein „im Regen" stehen.
Wir akzeptieren Privatflugzeuge nur, wenn deren Halter zu dieser Vereinbarung
bereit sind. Für diese Vereinbarung gibt es mittlerweite einen Standard-Vertrag
zwischen Verein und Haltern.
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