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Privatflugzeuge

Mitglieder unseres Vereins hatten schon in den 70-er Jahren Privatflugzeuge, als dieses Thema noch für viele Vereine ein „rotes Tuch" war.

Den Konflikt Privatinteressen : Vereinsinteressen haben wir auf folgende Weise gelöst: Halter von Privatflugzeugen verpflichten sich, alle Vereinsmitglieder auf ihrem Flugzeug fliegen zu lassen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen ( Starts, Stunden, Überlandflugminimum ). Diese Voraussetzungen werden vom Halter des Privatflugzeuges festgelegt. Im Gegenzug vergütet der Verein dem Privathalter jede Flugminute mit dem Satz, den das betreffende Mitglied nach dessen Arbeitsstundenzahl für seine Flüge an den Verein zu zahlen hat. Außerdem können die Privathalter für Arbeiten an ihrem Flugzeug und Anhänger die Werkstatträume und das Werkzeug des Vereins unentgeltlich nutzen. Vereinsmitglieder, die an Privatflugzeugen arbeiten, erhalten dafür ebenso Arbeitsstunden gutgeschrieben, als wenn sie an Vereinsflugzeugen arbeiten würden. So ist für die Privathalter sichergestellt, dass sie eigentlich immer Hilfe bei ihrer Arbeit an Flugzeug, Hänger, Instrumenten usw. finden und nicht allein „im Regen" stehen.

Wir akzeptieren Privatflugzeuge nur, wenn deren Halter zu dieser Vereinbarung bereit sind. Für diese Vereinbarung gibt es mittlerweite einen Standard-Vertrag zwischen Verein und Haltern.