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Luftraum
Mit der Stilllegung des
Sonderflughafens Lemwerder gibt es hier keine Kontrollzone mehr.
Kurzinformation über den Flugbetrieb in Lemwerder aufgrund der Änderung der
Kontrollzone Bremen am 28. Oktober 2004 und der neuen Betriebsbestimmung
CC/F-NB 04/05, gültig ab 17.02.2005:
Der Sektor Lemwerder der Kontrollzone Bremen wurde aufgehoben, die nördliche
Grenze der Kontrollzone Bremen liegt jetzt in Ost-West-Richtung ca. 5,5 km
südlich vom Flugplatz Lemwerder.
Alle Ab- und Anflugrouten von und nach Lemwerder wurden aufgehoben.
Folgende Pflichtmeldepunkte wurden aufgehoben:
LIMA 1
(Elsfleth)
LIMA 2 (Lemwerder)
NOVEMBER 1 (Ritterhude)
NOVEMBER 2 (Häfen)
HOTEL (Hude).
Der ehemalige Pflichtmeldepunkt NOVEMBER 2 (Häfen) wurde an der gleichen
Position in NOVEMBER umbenannt.
Bei Flugbetrieb außerhalb der Kontrollzone Bremen ist kein Funkkontakt mit
BREMEN-TURM notwendig. Eine Hörbereitschaft auf BREMEN-TURM kann zum Einblick in
die Verkehrslage sinnvoll sein.
Die bisherige DFS-Betriebsbestimmung über das "Segelfluggebiet Lemwerder"
innerhalb der Kontrollzone Bremen wird am 17.02.2005 aufgehoben.
Unsere neue DFS-Betriebsbestimmung ab 17.02.2005 regelt nur noch die
Durchführung von Segelflugbetrieb im "Verfahrensraum Lemwerder" im Luftraum D
(nicht Kontrollzone) Bremen.
Die Größe, Form und Nutzung des "Verfahrensraumes Lemwerder" bleiben
unverändert.
Der verantwortliche Segelflugleiter meldet Beginn und Ende des Flugbetriebes,
der über einen geringfügigen Umfang hinausgeht, an den Supervisor Tower Bremen
und holt vor der geplanten Nutzung des "Verfahrensraumes Lemwerder" eine
Freigabe bei dem Supervisor Center ein.
Erläuterung: Der Supervisor Tower Bremen ist für die ATIS-Information zuständig.
Geringfügiger Flugbetrieb in Lemwerder braucht daher vom verantwortlichen
Segelflugleiter beim Supervisor Tower Bremen nicht gemeldet werden, wenn eine
ATIS-Information aus unserer Sicht nicht notwendig ist.
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