HOME

WFG-Intern

  Besucher seit 14.12.02:

der Verein

Flugzeugpark
Fahrzeuge
Privatflugzeuge
Flugplatz
Luftraum
Streckenflug
Kunstflug
Wettbewerbe
Werkstatt
 
<< zurück
 
Luftraum

Mit der Stilllegung des Sonderflughafens Lemwerder gibt es hier keine Kontrollzone mehr.
Kurzinformation über den Flugbetrieb in Lemwerder aufgrund der Änderung der Kontrollzone Bremen am 28. Oktober 2004 und der neuen Betriebsbestimmung
CC/F-NB 04/05, gültig ab 17.02.2005:


Der Sektor Lemwerder der Kontrollzone Bremen wurde aufgehoben, die nördliche Grenze der Kontrollzone Bremen liegt jetzt in Ost-West-Richtung ca. 5,5 km südlich vom Flugplatz Lemwerder.

Alle Ab- und Anflugrouten von und nach Lemwerder wurden aufgehoben.

Folgende Pflichtmeldepunkte wurden aufgehoben:

LIMA 1 (Elsfleth)
LIMA 2 (Lemwerder)
NOVEMBER 1 (Ritterhude)
NOVEMBER 2 (Häfen)
HOTEL (Hude).

Der ehemalige Pflichtmeldepunkt NOVEMBER 2 (Häfen) wurde an der gleichen Position in NOVEMBER umbenannt.

Bei Flugbetrieb außerhalb der Kontrollzone Bremen ist kein Funkkontakt mit BREMEN-TURM notwendig. Eine Hörbereitschaft auf BREMEN-TURM kann zum Einblick in die Verkehrslage sinnvoll sein.

Die bisherige DFS-Betriebsbestimmung über das "Segelfluggebiet Lemwerder" innerhalb der Kontrollzone Bremen wird am 17.02.2005 aufgehoben.

Unsere neue DFS-Betriebsbestimmung ab 17.02.2005 regelt nur noch die Durchführung von Segelflugbetrieb im "Verfahrensraum Lemwerder" im Luftraum D (nicht Kontrollzone) Bremen.

Die Größe, Form und Nutzung des "Verfahrensraumes Lemwerder" bleiben unverändert.

Der verantwortliche Segelflugleiter meldet Beginn und Ende des Flugbetriebes, der über einen geringfügigen Umfang hinausgeht, an den Supervisor Tower Bremen und holt vor der geplanten Nutzung des "Verfahrensraumes Lemwerder" eine Freigabe bei dem Supervisor Center ein.

Erläuterung: Der Supervisor Tower Bremen ist für die ATIS-Information zuständig. Geringfügiger Flugbetrieb in Lemwerder braucht daher vom verantwortlichen Segelflugleiter beim Supervisor Tower Bremen nicht gemeldet werden, wenn eine ATIS-Information aus unserer Sicht nicht notwendig ist.