|
Voraussetzungen
Die gesetzlichen
Voraussetzungen zum Beginn der Ausbildung sind:
- Mindestalter: 14 Jahre (ein Luftfahrerschein für Segelflieger wird frühestens
mit 16 Jahren ausgestellt)
- Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung: Ärztliche Untersuchung nach
vorgegebenen Richtlinien des Luftfahrtbundesamtes. Schwerpunkt der Untersuchung
sind Herz-, Lungen- und Kreislauffunktionen, Seh- und Hörvermögen,
Gleichgewichtsempfinden. Die Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung darf
nicht von Hausärzten durchgeführt werden, sondern nur von speziell dafür
zugelassenen Fliegerärzten.
Die Kosten für diese Untersuchung werden nicht von
den Krankenkassen getragen. Sie variieren nach unseren Erfahrungen zwischen 30
und 100 Euro. Viele Fliegerärzte verlangen zusätzlich eine augenärztliche
Untersuchung.
- Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten: Eine
Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten) ist erforderlich für
Jugendliche unter 18 J.
- Polizeiliches Führungszeugnis: Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O"
über Eintragungen im Kraftfahrtzentralregister
- Personalausweis (oder Reisepass/Geburtsurkunde)
Fliegerärzte in unsere Nähe findet man unter:
http://www2.lba.de/webdb/showtab.jsp?table=flareg |