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Voraussetzungen

Die gesetzlichen Voraussetzungen zum Beginn der Ausbildung sind:
- Mindestalter: 14 Jahre (ein Luftfahrerschein für Segelflieger wird frühestens mit 16 Jahren ausgestellt)

- Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung: Ärztliche Untersuchung nach vorgegebenen Richtlinien des Luftfahrtbundesamtes. Schwerpunkt der Untersuchung sind Herz-, Lungen- und Kreislauffunk­tionen, Seh- und Hörvermögen, Gleichgewichtsempfinden. Die Fliegerärztliche Tauglichkeitsuntersuchung darf nicht von Hausärzten durchgeführt werden, sondern nur von speziell dafür zugelassenen Fliegerärzten. Die Kosten für diese Untersuchung werden nicht von den Krankenkassen getragen. Sie variieren nach unseren Erfahrungen zwischen 30 und 100 Euro. Viele Fliegerärzte verlangen zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung.

- Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten: Eine Einverständniserklärung des / der Erziehungsberechtigten) ist erforderlich für Jugendliche unter 18 J.

- Polizeiliches Führungszeugnis: Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart „O" über Eintragungen im Kraftfahrtzentralregister

- Personalausweis (oder Reisepass/Geburtsurkunde)

Fliegerärzte in unsere Nähe findet man unter:
http://www2.lba.de/webdb/showtab.jsp?table=flareg